Dienstzettel:
Ein Dienstzettel muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden, wenn das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert. Achtung! Die Beweiskraft des Dienstzettels ist eingeschränkt, da er eventuell nur vom Arbeitgeber unterschrieben wird! Der Dienstzettel spiegelt nur die mündlich vereinbarten Konditionen mit dem Arbeitnehmer wider und hat daher eventuell keine Beweiskraft vor dem Arbeitsgericht.
Der Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:
* hier genügt ein Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebsübliche Reiserichtlinien
Dienstvertrag:
Der Dienstvertrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zeichen des beiderseitigen Einverständnisses unterschrieben, daher hat er eine höhere Beweiskraft vor einem Arbeitsgericht. Ich empfehle, anstatt eines Dienstzettels gleich einen schriftlichen Dienstvertrag auszufertigen.
Ein Dienstvertrag beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte eines Dienstzettels und es sollten noch zusätzliche Punkte vereinbart werden wie z.B.
Quelle: WKO