Dienstzettel oder Dienstvertrag

Dienstzettel:

Ein Dienstzettel muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden, wenn das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert. Achtung! Die Beweiskraft des Dienstzettels ist eingeschränkt, da er eventuell nur vom Arbeitgeber unterschrieben wird! Der Dienstzettel spiegelt nur die mündlich vereinbarten Konditionen mit dem Arbeitnehmer wider und hat daher eventuell keine Beweiskraft vor dem Arbeitsgericht.

Der Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen),
  • Dauer der Kündigungsfrist, evtl. Kündigungstermin,*
  • gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort,
  • Einstufung in ein generelles Schema,
  • vorgesehene Verwendung,
  • die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie z.B. Sonderzahlungen, Fälligkeit des Entgelts,
  • Urlaubsausmaß, *
  • vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit,
  • Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarungen u.dgl.
  • Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse.

* hier genügt ein Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebsübliche Reiserichtlinien

Dienstvertrag:

Der Dienstvertrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zeichen des beiderseitigen Einverständnisses unterschrieben, daher hat er eine höhere Beweiskraft vor einem Arbeitsgericht. Ich empfehle, anstatt eines Dienstzettels gleich einen schriftlichen Dienstvertrag auszufertigen.

Ein Dienstvertrag beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte eines Dienstzettels und es sollten noch zusätzliche Punkte vereinbart werden wie z.B.

  • Probezeit,
  • Arbeitszeiteinteilung und Änderungsvorbehalt,
  • Mehrarbeit/Überstundenverpflichtung,
  • Überstundenpauschalen und Widerruflichkeit,
  • Tätigkeitsänderungsvorbehalt,
  • Vorbehalt örtlicher Versetzbarkeit,
  • Erweiterte Kündigungstermine bei Angestellten.

Quelle: WKO

Impressum | Datenschutz | Copyright © 2025 Gabriele Koglbauer | by QM
Top